Leistungskatalog

Der Tod eines Menschen ist immer ein schmerzlicher Einschnitt. Neben der Trauer bringt er zudem auch eine Menge zu erledigender Formalitäten mit sich. Als Mitglied der Bestatterinnung wissen wir genau, was im Todesfall zu tun ist und nehmen Ihnen gern viele der anfallenden Formalien ab. Selbstverständlich können Sie sich aber hier selbst mit einbringen. Wir besprechen gemeinsam, welche Aufgaben wir übernehmen und welche Aufgaben Sie übernehmen könnten. Unser Leistungsangebot umfasst u.a.:

  • ständige Erreichbarkeit (24 Std. täglich an 7 Tagen die Woche)
  • komplette Organisation von Bestattung & Trauerfeier
  • die Gestaltung Ihrer Trauerfeier in unseren Räumen oder auf dem Friedhof
  • Kontakt zu Pfarrern und Trauerrednern
  • auf Wunsch Akquise der Sargträger
  • individuelle Erd-, Feuer-, See- und Naturbestattung oder anonyme Beisetzung
  • umfassende Beratung und Angehörigenbegleitung
  • zuverlässige Erledigung von Behördengängen & Formalitäten
  • Gestaltung individueller Traueranzeigen, personalisierte Nachrufe und Trauerdanksagungen
  • Service für Trauerfloristik aller Art
  • hygienische & ggf. kosmetische Versorgung
  • würdige Einkleidung in persönlicher Kleidung oder Sterbekleid
  • individuelle Abschiednahme durch Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in unserem Haus des Abschieds
  • individuelle Überführung zu jedem Bestattungsort
  • individuelle Dekoration der Trauerhalle
  • Organisation der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
  • Erstellung einer Fotodokumentation
  • Kostenvoranschlag
  • Abmeldung bei der Krankenkasse und Rentenversicherung

Getreu dem Motto Dienst den Lebenden – Ehre den Toten ist es unser oberstes Ziel, die Würde des Menschen, auch nach seinem Tod, zu erhalten. Deshalb legen wir größten Wert auf einen sorgfältigen und würdevollen Umgang mit den Verstorbenen. Auf Ihren Wunsch halten wir auch individuelle Andachten und Trauerreden. Damit ermöglichen wir es auch Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder aus anderen Gründen auf eine kirchliche Trauerfeier verzichten möchten, ihrem Angehörigen würdevoll die letzte Ehre zu erweisen.

Wir sehen es als eine unserer Hauptaufgaben an, den Wünschen des Verstorbenen in Einklang mit denen der Familie nachzukommen. Sollte der Tod eines Angehörigen durch Krankheit oder Alter zeitlich absehbar sein, kann es durchaus entlastend sein, sich bereits im Vorfeld von uns als Bestatter beraten zu lassen.

Haus des Abschieds

Im Haus des Abschieds bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in aller Ruhe und in angenehmer Atmosphäre vom Verstorbenen zu verabschieden. Dank hauseigenem Klimaraum können wir den Verstorbenen bis zum Tag der Beisetzung aufbewahren und nach Absprache im Abschiedsraum offen aufbahren.

Neben zahlreichen Parkmöglichkeiten finden Sie im Haus des Abschieds auch eine großzügige Sarg- und Urnenausstellung, einen Besprechungsraum sowie einen modern eingerichteten Abschiedsraum mit angeschlossener Teeküche und WCs. Der Trauerraum bietet Platz für ca. 44 Personen. Bitte beachten Sie, dass während der Corona-Pandemie andere Regelungen greifen können.

Wir laden Sie herzlich ein, unser Haus des Abschieds zu besuchen und sich in Ruhe umzusehen.

Was im Trauerfall zu tun ist

So schmerzlich der Tod eines Angehörigen auch ist – er bringt immer auch jede Menge zu erledigender Formalitäten mit sich. Es müssen Fristen und bestimmte Abläufe eingehalten werden. Darüber hinaus muss die Beisetzung des Verstorbenen organisiert werden. Trauernde sind mit der Vielfalt dieser Aufgaben, häufig aufgrund der belastenden Situation, überfordert.

Als erfahrene Bestatter wissen wir, was im Todesfall zu tun ist. Wir begegnen Ihnen mit der nötigen Pietät und erledigen alle anfallenden Aufgaben in Ihrem Sinne für Sie. Wir sagen Ihnen, welche Papiere benötigt werden, nehmen Kontakt zu den zuständigen Behörden und Ämtern auf und besprechen mit Ihnen den Ablauf der Bestattung.

Feststellung des Todes

Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich die jeweilige Einrichtung um die Feststellung und Meldung. Tritt der Tod in häuslicher Umgebung ein, müssen Sie Ihren Hausarzt oder einen Notdienst benachrichtigen, damit er den Tod Ihres Angehörigen feststellen und einen Totenschein ausstellen kann. Notärzte besitzen keine Berechtigung zur Ausstellung eines Totenscheins.

Nach der Feststellung des Todes müssen Sie sich für ein Bestattungsunternehmen entscheiden, das den Leichnam überführt. Dabei haben Sie natürlich die freie Wahl. Zahlreiche Bestatter – wie auch wir als Ludwigsauer Bestattungshaus – übernehmen alle weiteren Formalitäten für Sie. Sollte Ihre Wahl auf uns fallen, übernehmen wir die folgenden Aufgaben für Sie.

Benachrichtigung des Standesamtes

Das für den Wohnort der/des Verstorbenen zuständige Standesamt muss innerhalb von 3 Tagen über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Es stellt Ihnen – wenn Sie folgende Dokumente vorlegen können – eine Sterbeurkunde aus.

  • Totenschein
  • Personalausweis desjenigen, der den Tod anzeigt
  • Personalausweis und sonstige Urkunden (Heirats- oder Geburtsurkunde) des Verstorbenen
  • Testament (falls vorhanden, muss es übergeben werden)

Nach Vorlage aller benötigten Unterlagen erhalten Sie eine Sterbeurkunde, die Sie wiederum zur Vorlage beim Pfarramt, der Renten- und Krankenkasse, dem Arbeitgeber und dem Versorgungsamt benötigen.

Organisation der Beisetzung

Neben o.g. Informationspflicht gibt es eine Vielzahl an Formalitäten, die unmittelbar mit der Beisetzung Ihrer/Ihres Angehörigen in Verbindung stehen.

Zunächst gilt es, eine Bestattungsform zu finden. Dementsprechend muss sich um den Beisetzungstermin und die Art und Weise gekümmert werden, Traueranzeigen und ggf. -karten gedruckt werden, ein Sarg oder eine Urne müssen ausgewählt werden, es gilt Gespräche mit der zuständigen Friedhofsverwaltung zu führen, evtl. müssen Sargträger gefunden werden, Trauerfeiern müssen organisiert werden, und und und …

Als seriöses Bestattungsunternehmen übernehmen wir all diese unliebsamen Aufgaben für Sie. Wir klären alle Formalitäten – in angemessenem Rahmen und so unbürokratisch wie möglich – mit Ihnen und kümmern uns dann um den Rest.

So finden Sie genügend Raum und Zeit, um mit Ihrer Familie, Angehörigen und Freunden Ihre Trauer ganz ohne behördliche Zwänge auszuleben.

Information relevanter Behörden & Firmen

Neben der Information des zuständigen Standesamts müssen zahlreiche weitere Stellen über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. I.d.R. reicht es aus, wenn Sie folgenden Institutionen die Sterbeurkunde zukommen lassen:

  • Krankenkasse
  • Privat- und/oder Haftpflichtversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Arbeitgeber (sofern die/der Verstorbene berufstätig war)
  • Rentenanstalt
  • Leistungsbehörden (Arbeits-, Sozial-, Versorgungsamt)
  • Bank, ggf. Vermieter
  • Nachlassgericht, falls ein Testament vorhanden ist

Ggf. sind auch noch weitere Stellen zu benachrichtigen. Fragen Sie einfach bei uns nach. Wir haben auch im Vorfeld immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und beraten Sie gern.

Bestattungsvorsorge

Wenn ein Mensch in einem gewissen Alter ist oder sich in einem Krankheitsstadium befindet, in dem der Tod unausweichlich erscheint, kann es durchaus vorteilhaft sein, bereits im Vorfeld sämtliche Eventualitäten und Formalitäten zu regeln. Jeder Mensch geht anders mit Trauer um. Daher kann eine frühzeitige Klärung sowohl den Betroffenen als auch den Hinterbliebenen helfen, offener und besser mit dieser Situation umzugehen.

Wir sind uns bewusst, dass dies ein schwieriges Thema ist. Gerade deshalb haben wir jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Sprechen Sie uns einfach an. Vorsorgegespräche sind immer kostenlos.

Ihre
Familie Lorenz